Liebe Badegäste!
Das Land Niedersachsen hat die bestehende Corona-Verordnung ab dem 24.2.22 geändert.
Im Hallenbad gelten die 3G Regeln. (Bis einschließlich 3. März 2022)
Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen nur mit Impf- oder Genesenen-Nachweis
oder negativen Testnachweis.
Akzeptiert werden Testbescheinigungen von Testzentren, betriebliche Testbescheinigungen, Bescheinigungen von Apotheken und Ärzten unter Vorlage eines Lichtbildausweises.
Nicht akzeptiert werden Selbsttest! Vor-Ort können keine Tests angeboten oder durchgeführt werden.
Personen unter 18 Jahren müssen keinen Nachweis erbringen, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht. Eine OP-Maske ist nicht zulässig.
- Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
- bei Kinder unter 14 Jahren ist eine einfache Maske (Stoffmaske) ausreichend.
Es gelten folgende Bedingungen:
- Abstands- und Hygienemaßnahmen
- Impf- oder Genesenennachweis
- oder negativer Coronatest
- Lichtbildausweis zur Legitimation
- FFP2 Maske!
- Kontaktnachverfolgung über Corona-Warn-App auf freiwilliger Basis
- FFP 2 Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen außer der Schwimmhalle und den Duschen.